Behandlungkosten

Gesetzliche Krankenkassen

Leider schließen die gesetzlichen Krankenkassen eine Erstattung der Heilpraktikerbehandlung gänzlich aus.
Dies bedeutet, dass die Kosten, die Ihnen bei Behandlungen durch Heilpraktiker entstehen, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Zudem haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ergänzend eine private Zusatzversicherung für Naturheilverfahren abzuschließen.

Private Krankenkassen

Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt i. d. R. von Privatversicherungen und privaten Zusatzversicherungen entsprechend den individuell vereinbarten Tarifen.
Weiterhin ist die (Teil-)Übernahme durch die sog. Beihilfen (Beamte / Post) üblich.

Wichtig ! Bitte beachten !!
Überprüfen Sie bitte die Vertraglichkeiten mit Ihrer Privaten Krankenkasse / Zusatzversicherung, in welchem Umfang die Leistungen eines Heilpraktikers inbegriffen sind. Stimmen Sie sich am besten im Vorfeld persönlich mit Ihrer Krankenkasse ab.

In der Regel erfolgt eine Behandlungskostenerstellung im Rahmen der Ziffern des „Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker“ (GebüH), falls nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen mit mir getroffen wurden. Alle Rezepte werden als Privatrezept erstellt.

Individuelle Sonderregelungen (z.B. Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche) sind nach Absprache mit mir möglich.

Bitte sprechen Sie mich persönlich an, falls Sie Fragen zu meinen Leistungen und Behandlungskosten, individuellen Sonderregelungen und Behandlungsangeboten haben.

Behandlungsdauer

Erstanamnesen dauern ca. 90 Minuten, die Folgebehandlungen zwischen 45 und 60 Minuten.

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